Mit dem Hund nach Norwegen
- sabineeickhoff
- 2. Juni 2024
- 3 Min. Lesezeit
Was du über die Einreisebestimmungen wissen musst

Norwegen ist ein beliebtes Reiseland. Auch viele Hundebesitzer wollen das Land gerne bereisen. Immer wieder stellt sich dann die Frage, was muss ich beachten wenn ich meinen Hund mit in den Urlaub nach Norwegen nehmen möchte. Anders als in vielen EU Ländern, hat Norwegen strengere Einreisebestimmungen für Hunde. Hier spielt insbesondere die Wurmkur gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus) eine besondere Rolle. Nachfolgend möchten wir euch die Einreisebestimmungen für Hunde genauer erklären.
Zusammengefasst gelten folgende vier Vorschriften:
Dein Hund benötigt einen EU-Heimtierausweis
Dein Hund muss gechipt sein, er muss also einen Microchip mit seinen Daten implantiert haben
Dein Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung
Dein Hund muss gegen Bandwürmer behandelt worden sein
Gerne möchten wir die oberen Punkte einmal genauer erklären.
EU-Heimtierausweis
Anhand dieses Ausweises kann dein Heimtier in der Europäischen Union und auch Norwegen identifiziert werden. Seine Form und sein Inhalt sind vorgegeben.
Für Norwegen ist besonders wichtig, dass der richtige Name des Besitzers in den Ausweis eingetragen ist. Sonst kann es an der Grenze unter Umständen zu Irritationen kommen, die die Einreise deutlich verzögern oder sogar verhindern können.
Weiterhin wichtig ist es, dass die Nummer des Microchips deines Hundes korrekt eingetragen ist.
Microchip
Jeder Hund der einreisen möchte muss einen gültigen Microchip haben. Sicherheitshalber sollte der Chip vor der Abreise noch einmal ausgelesen werden (kann der Tierarzt gleich bei der Gabe der Wurmkur mitmachen) um festzustellen, ob er auch noch einwandfrei funktioniert. Sollte dein Hund nur über eine Tätowierung verfügen, muss diese deutlich lesbar sein und mit dem Eintrag im Heimtierausweis übereinstimmen.
Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung muss gültig sein. Gültig ist die Tollwutimpfung bei einer Erstimpfung 21 Tage nach der Verabreichung. Wichtig ist, dass der Hund bei der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein muss. Eine Auffrischungsimpfung, wenn sie zeitgerecht durchgeführt wird, ist sofort gültig. Die Tollwutimpfung muss von einem zugelassenen Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen werden.
Behandlung geben den Fuchsbandwurm
Die Wurmkur muss von einem Tierarzt durchgeführt werden und darf nicht selber eingegeben werden. Der Tierarzt muss die Gabe des Wurmmittels unter Angabe des Namen des verabreichten Präparates, der Chargennummer, der Uhrzeit und des Datums in den Heimtierausweis eintragen. Wichtig ist zu beachten, dass es bestimmte Fristen gibt, die unbedingt eingehalten werden müssen, diese sind:
Einmalige Wurmkur: Die Behandlung muss 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen. Man hat also maximal 5 Tage Zeit nach der Eingabe der Wurmkur einzureisen. Sollte man es widererwartend nicht in dem Zeitraum nach Norwegen schaffen, muss die Wurmkur wiederholt werden und man darf erst 24 Stunden nach der Wiederholung einreisen.
Entwurmung 2x innerhalb von 28 Tagen vor der Einreise nach Norwegen (28 Tage Regel):
Wie der Name bereits sagt, muss man seinen Hunde in einem Zeitraum von 28 Tagen vor der Einreise 2 mal von einem Tierarzt entwurmen lassen. Danach hat man 28 Tag Zeit, bis die nächste Wurmkur fällig wird. Möchte man länger in Norwegen bleiben, muss die Wurmkur dann dementsprechend in Norwegen durchgeführt werden.
Diese Form der Entwurmung eignet sich besonders, wenn man plant über Schweden oder Finland nach Norwegen zu reisen und die 5 Tage nicht ausreichen um mit dem Hund über die Grenze zu fahren.
Jeder Hund muss an der Grenze angemeldet werden. Man nimmt die rote Spur und muss den Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen im Zollamt vorzeigen. Dieses sollte während der Öffnungszeiten passieren. Es gibt auch Grenzübergänge die nicht dauerhaft besetzt sind, bei denen in der Regel eine Telefonnummer zu finden ist, welche angerufen werden muss um den Hund anzumelden.
Jeder, der schon einmal mit seinem Hund nach Norwegen eingereist ist, stellt sich wahrscheinlich dieselbe Frage: Warum mache ich das eigentlich alles, es gibt keinen Eintrag, dass der Hund legal eingereist ist. So ist es, nach dieser Erklärung suchen wir schon lange, konnten aber auch noch nicht fündig werden.
Besonders zu beachten ist, dass Norwegen besonders strikte Regeln für die Einreise von gefährlichen Hunderassen hat. Von der Einreise ausgeschlossen sind:
Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Fila Brasilerio
Toso Inu
Dogo Argentino
Czechoslovakian Wolfdog
Alle Angaben ohne Gewähr
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